Schreiben zur Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung einer Strafe für Ilse Schmale
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 29,7 cm
Datierung
Inventarnummer
E-007504
Schlagworte
Dieses Schreiben, ausgestellt vom Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Schleswig, liegt der Feststellung bei, dass die Vollstreckung der Strafe gegen Ilse Schmale unzulässig ist. Sie wurde im September 1955 zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie einer alten Schulfreundin begegnet war, die für die Bundesrepublik spionierte, und dies nicht angezeigt hatte. Während ihrer Haft lernte sie Gerhard Schmale kennen, mit dem sie sich nach ihrer Entlassung verlobte und Anfang 1957 in die Bundesrepublik floh.
Karte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Gerhard Schmale