Bild des Elementes mit der Inventarnummer E-007505
Freier Zugang – Rechte vorbehalten
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 29,7 cm
Datierung
Inventarnummer
E-007505
Schlagworte
Haftstrafe     Spionage     Verfügung    
Diese Verfügung, ausgestellt vom Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Schleswig, erklärt, dass die Vollstreckung der Strafe gegen Ilse Schmale unzulässig ist. Sie war im September 1955 zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden, da sie einer alten Schulfreundin begegnet war, die für die Bundesrepublik spionierte, und dies nicht angezeigt hatte. Während der Haft lernte sie Gerhard Schmale kennen, mit dem sie sich nach ihrer Entlassung verlobte und Anfang 1957 in die Bundesrepublik floh.
Karte
Zugeordnete Objekte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Gerhard Schmale