Ablieferungsbescheid für Charlotte Behnckes Hof
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 29,7 cm
Datierung
Inventarnummer
E-000202
Schlagworte
Dieser Ablieferungsbescheid aus dem Jahr 1951 dokumentiert die staatlich festgelegte Abgabepflicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse, zu der die Landwirtin Charlotte Behncke in der DDR verpflichtet war. Die Nichterfüllung der auf diesem Bescheid ausgewiesenen Ablieferungsmenge konnte juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Im Oktober 1950 wurden Charlotte Behncke und ihr Stiefvater Albrecht Hennemann bereits kurzzeitig inhaftiert, da sie die hohen Ablieferungsvorgaben aufgrund einer schlechten Ernte nicht erfüllen konnten. Angesichts erneuter Ermittlungsabsichten entschieden sie sich im Dezember 1951 zur Flucht in den Westen. 1969 beantragt Charlotte Behncke eine Entschädigung für den Verlust ihres Hofes in der DDR.
Karte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske