Gerichtlicher Eröffnungsbeschluss gegen Charlotte Behncke
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 29,7 cm
Datierung
Inventarnummer
E-000203
Dieser Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Güstrow aus dem Januar 1951 leitet ein Strafverfahren gegen die Landwirtin Charlotte Behncke ein. Sie wird eines Wirtschaftsverbrechens angeklagt, da sie das staatlich festgelegte Ablieferungssoll für landwirtschaftliche Produkte nicht erfüllt habe. Das Landgericht Güstrow spricht sie jedoch aufgrund einer wetterbedingten Missernte frei. Im folgenden Jahr konnte Charlotte Behncke das Ablieferungssoll erfüllen, jedoch blieb der Rückstand aus dem Vorjahr bestehen. Ihr Antrag auf eine Ermäßigung des Solls wurde vom Landrat abgelehnt. Angesichts erneuter Ermittlungsabsichten entscheidet sich Charlotte Behncke im Dezember 1951 gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann zur Flucht in den Westen.
Karte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske