Gerichtlicher Eröffnungsbeschluss gegen Charlotte Behncke
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 29,7 cm
Datierung
Inventarnummer
E-000203
Dieser Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Güstrow aus dem Januar 1951 leitet ein Strafverfahren gegen die Landwirtin Charlotte Behncke ein. Sie wird eines Wirtschaftsverbrechens angeklagt, da sie 1950 das staatlich festgelegte Ablieferungssoll für landwirtschaftliche Produkte nicht erfüllt habe. Das Landgericht Güstrow erkennt jedoch als Ursache einen Hagelschaden an und spricht sie frei. Im folgenden Jahr kann Charlotte Behncke das Ablieferungssoll erfüllen, dann jedoch wird unerwartet eine Ablieferung auch der Rückstände aus 1950 angeordnet. Das ist Charlotte Behncke nicht möglich. Angesichts einer im Dezember 1951 im Landtag ihrer Schwester gegenüber ausgesprochenen Drohung, man werde gegen sie vorgehen, entscheidet sich Charlotte Behncke gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann zur sofortigen Flucht in den Westen. Er flieht aufgrund seiner Tätigkeit für die LDP.
Karte
Zugeordnete Objekte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske