Begnadigung für Charlotte Behncke
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 14,8 cm
Datierung
Inventarnummer
E-004816
Schlagworte
Dieses Begnadigungsschreiben, ausgestellt vom Rat des Kreises Güstrow, teilt Charlotte Behncke mit, dass das schwebende Strafverfahren gegen sie eingestellt wird. Zuvor war die Landwirtin aus dem mecklenburgischen Dorf Zernin gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann 1950 wegen nicht erfülltem Ablieferungssoll kurzzeitig inhaftiert worden, jedoch im Februar 1951 aufgrund einer wetterbedingten Missernte freigesprochen. Trotz einer guten Ernte konnte die Landwirtin den bestehenden Rückstand im Jahr 1951 nicht ausgleichen. Als sie von erneuten Ermittlungen gegen sie erfuhr, entschieden sich Charlotte Behncke und ihr Stiefvater, im Dezember 1951 in den Westen zu fliehen.
Karte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske