Abschrift der Begnadigung für Charlotte Behncke
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 14,8 cm
Datierung
Inventarnummer
E-004817
Schlagworte
Dies ist eine Abschrift des Begnadigungsschreibens, ausgestellt vom Rat des Kreises Güstrow, das Charlotte Behncke darüber informiert, dass das gegen sie schwebende Strafverfahren eingestellt wird. Die Landwirtin aus dem mecklenburgischen Dorf Zernin war 1950 gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann wegen nicht erfülltem Ablieferungssoll kurzzeitig inhaftiert worden, jedoch im Februar 1951 aufgrund einer wetterbedingten Missernte freigesprochen. Trotz einer guten Ernte im Jahr 1951 konnte sie den bestehenden Rückstand nicht ausgleichen. Als sie von erneuten Ermittlungen gegen sie erfuhr, entschied sich Charlotte Behncke zusammen mit ihrem Stiefvater, im Dezember 1951 in den Westen zu fliehen.
Karte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske