Gerichtliche Vorladung für die Landwirtin Charlotte Behncke
Material und Technik
Sammlung
Abmessungen
B: 21 cm H: 29,7 cm
Datierung
Inventarnummer
E-004811
Mit dieser gerichtlichen Vorladung wird Charlotte Behncke zur Gerichtsverhandlung vor die Strafkammer des Landgerichts Güstrow geladen. Im Oktober 1950 war sie vorübergehend inhaftiert worden, weil sie aufgrund eines Hagelschadens das staatlich festgelegte Ablieferungssoll für 1950 nicht erfüllen konnte. Die Verhandlung endet mit einem Freispruch. 1951 kann Charlotte Behncke das Ablieferungssoll erfüllen, dann jedoch wird unerwartet eine Ablieferung der Rückstände aus 1950 angeordnet. Das ist Charlotte Behncke nicht möglich. Ihr Antrag auf eine Ermäßigung des Solls wird vom Landrat abgelehnt. Angesichts einer im Dezember 1951 im Landtag ihrer Schwester gegenüber ausgesprochenen Drohung, man werde gegen sie vorgehen, entscheidet sich Charlotte Behncke gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann zur sofortigen Flucht in den Westen. Er flieht aufgrund seiner politischen Tätigkeit für die LDP.
Karte
Zugeordnete Objekte
Rechte und Reproduktion
Creditline
Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske